AGB's - Chalfont

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

 


Reitstall Chalfont GmbH, P. + I. Schättin, Rietwiesstrasse 14, 8810 Horgen
Tel: 044 725 83 16 oder 079 355 91 52         www.reitstall-chalfont.ch
 Wichtig: Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Reitstall Chalfont GmbH sorgfältig durch. Sie sind Bestandteil jeder Reitstunde und jedes Ferienkurses und gelten bei der Teilnahme am Reitunterricht als akzeptiert. Die AGB’s gelten ab sofort.

 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Reitstall Chalfont GmbH
 
 
1.   Eine Anmeldung für die Reitschule (auch mündlich) ist verbindlich. Sie bezahlen für den reservierten Platz in der Gruppe. Die Reitstunden sind einzeln oder im 10-er Abonnement im Voraus zu bezahlen. Abos sind 1 Jahr gültig und werden im Falle des Nichtgebrauchs nicht rückvergütet.
 
 
2.   Lektionen, an denen ein/e Reitschüler/in aus Gründen, die bei ihm/ihr liegen (Krankheit, Ferien usw.), nicht teilnehmen kann, müssen so früh wie möglich, spätestens aber 24h im Voraus, abgesagt werden und können innerhalb von sechs Tagen nachgeholt werden. Ansonsten werden die Lektionen verrechnet. Bei Abmeldungen per SMS / WhatsApp immer den vollen Namen angeben, SMS / WhatsApp ohne Namen werden nicht berücksichtigt. Jede/r Schüler/in kann sich pro Semester (Sommer- bis Sportferien bzw. Sport- bis Sommerferien) 2x von einer Lektion abmelden. Die restlichen Ausfälle werden als normale Reitstunden verrechnet. Bei längerer Krankheit oder Unfall werden die Reitstunden bei Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses nicht verrechnet. Ausfälle von Lektionen aus Gründen, die bei der Reitschule liegen, werden nicht verrechnet.
 
 
3.   Der Reitunterricht wird von Patrick Schättin oder einer anderen fachkompetenten Person erteilt. Die Reitschüler müssen im Vorfeld nicht darüber informiert werden, wer den Unterricht erteilt.
 
 
4.   Der Unterricht findet bei jeder Witterung statt. Bei extremem Niederschlag, Sturm- oder Gewittergefahr besteht die Möglichkeit, dass der Reitunterricht kurzfristig abgesagt werden muss. In diesem Fall werden die Schüler/innen per Telefon / SMS benachrichtigt. Die ausgefallene Lektion wird nicht verrechnet.
 
 
5.   Während der Schulferien der Gemeinde Horgen wird kein offizieller Reitunterricht abgehalten. An gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt Donnerstag, Pfingstmontag) findet der reguläre Reitunterricht nicht statt. Fasnachtsmontag, Sechseläuten, Knabenschiessen, wie auch Brückentage an Auffahrt, gelten nicht als Ferien- oder Feiertage und der Unterricht findet normal statt.
 
 
6.   Sicherheit:
 
Wir bemühen uns, den Reitunterricht möglichst risikofrei zu gestalten. Zudem ist es uns wichtig, bei unseren Schülern/innen das Vertrauen und den richtigen Umgang mit den Pferden zu fördern! Dennoch birgt der Umgang mit Pferden gewisse Risiken und Reiten bleibt eine Risikosportart! Daher bitten wir Sie, die Ausrüstung Ihres Kindes regelmässig zu überprüfen. Helme, die nicht richtig sitzen, schützen nicht! Fallen uns Mängel auf, werden wir die betreffenden Schüler/innen direkt darauf aufmerksam machen, die Verantwortung für die richtige Ausrüstung liegt jedoch bei den Eltern.
 
 
6.1.   Obligatorische Ausrüstung des/r Reiters/in:
 
- Dreipunktehelm in der richtigen Grösse (darf nicht drücken oder wackeln)
 
- Lange Hosen
 
- Reit- oder Gummistiefel oder feste, knöchelhohe Schuhe mit Absatz (Schuhe mit zu starkem Profil sind gefährlich) in Kombination mit Chaps
 
-Dem Wetter entsprechende Outdoorbekleidung -  Rückenschutzwesten sind freiwillig
 
6.2.   Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Reitschüler/innen. Klären Sie ab, ob Ihre Unfallversicherung den Reitsport abdeckt. Bei Haftpflichtversicherungen besteht die Möglichkeit, Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden und Sattelzeug mit einzuschliessen.
 
6.3.   Sollte ein Notfall eintreten, benachrichtigen wir umgehend die Bezugsperson der verunfallten Person und je nach Situation den Notfalldienst 144. Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Notfall entstehen, gehen zu Lasten der Eltern oder der verunfallten Person.
 
6.4.   Bitte teilen Sie uns allfällige Allergien oder Krankheiten (z.B. gegen Arzneimittel, Insektenstiche, Asthma etc.) schriftlich mit.
 
6.5.   Die Schüler/innen haben ausserhalb der Reitstunden keinen Zugang zu den Pferdeboxen oder zu den Pferden auf den Weiden/dem Reitplatz. Ausserhalb des Reitunterrichts wird jede Haftung abgelehnt!
 
 
7.   Parkplätze
 
Benutzen Sie bitte nur die von uns zur Verfügung gestellten Parkplätze. Die Parkplätze sind nur für Reiter/innen während und direkt vor und nach den Reitstunden bestimmt.
 
 
8.   Pension
 
8.1.   Das Longieren und freie Laufenlassen der Pensionspferde auf dem Reitplatz ist erlaubt. Dabei entstandene Löcher im Sandgeläuf müssen umgehend mit dem Rechen ausgeebnet werden.
 
8.2.   Durch Pensionäre und deren Pferde entstandene Schäden an der Infrastruktur müssen umgehend P. Schättin gemeldet werden. Die Behebung des Schadens geht zu Lasten des Pensionärs.
 
8.3.   Die Reitplatzbeleuchtung darf während der Sommerzeit bis spätestens 22 Uhr, während der Winterzeit bis spätestens 21 Uhr benützt werden.
 
 
9.   Sonstiges
 
Manchmal machen wir während des Reitunterrichts, Ferienkursen oder Veranstaltungen Fotos und veröffentlichen diese auf unserer Webseite oder Werbeplakaten. Wenn Sie dies mit dem Foto Ihres Kindes nicht möchten, informieren Sie uns bitte schriftlich darüber.
 
 
 
Horgen, 15. September 2019, Patrick  + Iris Schättin, Reitstall Chalfont GmbH

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü